Antrag: | Wahlprogramm für die Wahlen zum oberbayerischen Bezirkstag am 14. Oktober 2018 |
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Antragsteller*in: | Martina Neubauer (KV Starnberg) (Sprecherin Region 14) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 03.06.2018, 20:42 |
Ä5 zu PNEU3: Wahlprogramm für die Wahlen zum oberbayerischen Bezirkstag am 14. Oktober 2018
Antragstext
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die niemanden aussondert, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller garantiert.
Bayern ist ein Land mit hoher Lebensqualität. Wir Grüne wollen Strukturen
schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft und der hohen
Lebensqualität in Bayern ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft,
die niemanden aussondert, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller
garantiert.
- Wir stehen für die konsequente Umsetzung der in der UN-Konvention
garantierten Rechte für Menschen mit Behinderung.
- Wir wollen eine menschenwürdige Pflege und eine angemessene Grundsicherung
im Alter.
- Wir wollen eine bessere psychiatrische und neurologische Versorgung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Wir wollen eine bessere Versorgung von Geflüchteten
- Wir stehen für die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz.
Der Bezirkstag ist für viele Aufgaben aus dem Bereich der Inklusion zuständig.
Darüber hinaus ist er aber auch mit Fragen der Sozialpolitik, Gesundheit, des
Naturschutzes, der Jugend- und Kulturpolitik betraut - und er ist Träger von
Fach- und Förderschulen.
Um manche Ziele zu erreichen, ist eine Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen erforderlich. Beispielsweise sind im Bereich des Wohnens aber
auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz
gesetzliche Regelungen nötig, die nur der Bayerische Landtag erlassen kann. Am
14. Oktober 2018 wird neben den Bezirkstagen in den sieben Regierungsbezirken
Bayerns auch der Bayerische Landtag gewählt. Bitte wählen Sie bei beiden Wahlen
mit beiden Stimmen GRÜN!
Übrigens:
Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl werden – anders als bei der
Bundestagswahl – Erst- und Zweitstimmen für das Wahlergebnis
zusammengezählt.
Wer nur 1x Grün wählt, wählt Grün nur zur Hälfte!
Entscheidend ist deshalb bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 14.
Oktober 2018:
Beide Stimmen für Grün!
Wählen Sie mit Ihrer Erststimme die Grünen Direkt-Kandidatinnen und -
Kandidaten in Ihrem Stimmkreis. Mit Ihrer Zweitstimme kreuzen Sie bitte
eine*n Kandidat*in auf der Grünen Liste an.
Grüne Politik für Menschen mit Behinderung
2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sie muss als
Grundlage bei allen sozialpolitischen Entscheidungen dienen. So heißt es in
Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jede*r hat Anspruch auf
die in dieser Resolution verkündeten Rechte und Freiheiten. Allen Menschen sind
gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe in Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft
und Arbeit sowie in Freizeit und Kultur gleichermaßen zu ermöglichen.
Inklusion ist aber nicht nur die gesetzlich garantierte Teilhabe, Inklusion ist
vor allem eine Frage der Haltung. Es geht nicht darum, dass Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft integriert, also hineingeholt werden.
Stattdessen müssen Strukturen geschaffen werden, damit alle Menschen an der
Gesellschaft von Anfang an teilhaben können. Inklusion bedeutet insbesondere
auch eine Wertschätzung der menschlichen Vielfalt.
Es bedeutet eine Abkehr von: „Wir wissen, was gut für Dich ist“ hin zum eigenen
Willen und zur Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung, zur Anerkennung
auf Augenhöhe: Der Mensch mit Behinderung entscheidet selbst, was gut für ihn
ist.
Jeder zehnte Mensch in Oberbayern lebt mit einer Behinderung. Und jede*r
Einzelne von ihnen ist mit Barrieren konfrontiert, die dazu führen, dass die
gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Nur 5 %
der Behinderungen entstehen bei der Geburt, 95 % der Behinderungen entstehen im
Laufe des Lebens, auch dies sollte uns alle sensibel für das Thema machen.
Unterschiedliche Behinderungen – körperliche, geistige, seelische, nicht
sichtbare – brauchen unterschiedliche Versorgungsstrukturen, dem muss Rechnung
getragen werden. Vor allem für Menschen mit geistigen Behinderungen muss die
Versorgungsstruktur noch weiter ausgebaut werden; Beteiligungskonzepte für
diesen Personenkreis müssen erarbeitet werden.
2016 wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen mit dem Ziel, mehr
Lebensqualität für Menschen mit Behinderung zu erreichen, allerdings bleibt das
Gesetz in vielen Punkten hinter den Erwartungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zurück. Vor allem die Vorgabe, dass sich die Ausgaben nicht erhöhen dürfen,
lehnen wir ab. Denn eine Verbesserung der Qualität wird nur mit einer Erhöhung
der finanziellen Mittel möglich sein. Kostenneutralität kann niemals ein
Indikator für gelungene Inklusion sein. Ein neues Gesetz, wie das BTHG, muss mit
Leben gefüllt werden und sich in der Realität beweisen. Die Umsetzung auf
Landesebene geschieht über ein Bayerisches Teilhabegesetz, das die Vorgaben für
die Bezirke macht.
Wir werden prüfen müssen, wie sich z.B. das Teilhabeplanverfahren
trägerübergreifend effizient und personenzentriert aufsetzen lässt, wie das
Budget für Arbeit und andere Maßnahmen der Eingliederungshilfe sich
unkompliziert im Sinne der Betroffenen verwirklichen lässt und in der Praxis
auswirkt. Im Bezirk wird es v.a. darum gehen, Inklusionsmaßnahmen
voranzubringen. Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
muss gewährleistet werden!
Unsere Forderungen sind:
- Überwindung der durch die unterschiedlichen Sozialgesetzbücher bedingte
Aufteilung der sozialen Systeme; vor allem die Schnittstelle zwischen
Jugend- und Sozialhilfe muss aufgelöst werden,
- Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung;
hierbei gibt es Schnittstellen, die geklärt werden müssen,
- keine Leistungsabsenkungen bei der Bedarfsermittlung gemäß § 63a SGB XII
für die Hilfe zur Pflege und die pflegerischen Unterstützungsleistungen,
- keine Schlechterstellung der Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB IX
(BTHG) und der Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII bei der Vermögensanrechnung,
- Verzahnung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege; die
Anrechnung von Vermögen und Einkommen muss entfallen, wenn der Schritt von
der Fürsorge zur Teilhabe gelingen soll,
- Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei Hilfs- und Versorgungsmaßnahmen;
Kostengründe dürfen diese Wahlfreiheit nicht einschränken,
- Einrichtung einer Ombudsstelle zur unabhängigen Klärung von schwierigen
Sachverhalten und Beschwerden,
- Menschen mit Behinderung steht nach § 45b SGB XI ein zusätzlicher
Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu: Wir fordern, dass dieser generell
nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
angerechnet wird.
Bildung
Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderungen – in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen – ist die
Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Bildung beginnt in der
frühen Kindheit und endet nicht mit den beruflichen Fortbildungen. In allen
Bereichen müssen die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung mitgedacht und
eingeplant werden:
- weiterer Ausbau der Inklusion in Schulen: inklusive Klassen in allen
Schularten, auch in Förderzentren,
- Förderzentren als Kompetenzzentren; Ausweitung des Mobilen
Sonderpädagogischen Dienstes an Regelschulen,
- mehr Personal und multiprofessionelle Teams in Kindertagesstätten, um
Kindern mit verstärktem Förderbedarf gerecht zu werden,
- Ausräumung von Widersprüchen zwischen Assistenz und Pädagogik bei der
Schulbegleitung: Wir wollen Schulbegleitung zu einer pädagogischen
Assistenz weiterentwickeln, die Verantwortung dafür soll in den Schulen
angesiedelt sein,
- barrierefreie Unterrichtsmaterialien in 'Einfacher oder Leichter Sprache'.
Wohnen
Um das Leben unabhängig gestalten zu können, spielt die Möglichkeit, die
Wohnform zu wählen, eine wichtige Rolle. Deshalb fordern wir:
- kein Kostenvorbehalt bei der Wahl des ambulant betreuten Wohnens oder dem
Wohnen in einer stationären Einrichtung,
- Schaffung von mehr bezahlbarem barrierefreien Wohnraum,
- Erprobung von neuen inklusiven Wohnformen und Einrichtungen,
- Entwicklung inklusiver Wohnformen auch in großen stationären
Einrichtungen,
- universelles Design: Geräte, Umgebungen und Systeme sollen derart
gestaltet sein, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere
Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind,
- verstärkte Förderung des betreuten Einzelwohnens,
- mehr ambulantes Einzelwohnen und Wohngruppen mit intensiver Betreuung für
psychisch kranke Menschen, Heimunterbringung nur im Ausnahmefall,
- regionale und wohnortnahe Heimunterbringung für psychisch kranke Menschen;
der Bezirk soll nur Vereinbarungen mit Wohneinrichtungen, Wohnheimen und
geschlossenen Wohnheimen abschließen, wenn die bundesweite Aufnahme von
Klienten ausgeschlossen wird.
Arbeit
Arbeit ist ein wesentlicher Faktor, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Immer
noch ist es schwierig, dass Menschen mit Behinderung auf dem sogenannten 1.
Arbeitsmarkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
erhalten. Die Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt soll oberstes Ziel bleiben.
Uns ist klar, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Dafür fordern wir:
- Schaffung von Alternativen zu den jetzigen Werkstätten für Menschen mit
Behinderung durch andere Leistungsanbieter und das neu eingeführte Budget
für Arbeit, forciertes Nutzen neu eingeführter gesetzlicher Regelungen,
- Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Werkstätten für Menschen mit
Behinderung, um mehr Angebote für Außenarbeitsplätze und den Übergang auf
den 1. Arbeitsmarkt zu schaffen,
- Erhöhung der Bezahlung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
- Angebote für Weiterqualifizierungsmaßnahmen in den Werkstätten,
- stärkere Förderung von Integrationsfirmen,
- Betriebe, die die 5 %-Quote für Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
nicht einhalten, sollen stärker in die Pflicht genommen werden durch
Anreize, aber auch Sanktionen. Die Möglichkeit, sich durch die
Ausgleichsabgabe von der Anstellung von Menschen mit Behinderung zu
befreien, soll eingeschränkt werden,
- Anstieg der Beschäftigungsquote auf 5 % auch bei den Ausbildungsplätzen,
- mehr psychosoziale Betreuung und unterstützte Beschäftigung für die
Betreuung der Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt, damit es für das
gesamte Team ein Erfolgsprojekt wird.
Grüne Psychiatriepolitik
Finanzierung der Kliniken
Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems
für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend.
Wir fordern, dass bei der Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystems
Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ein besonderes Augenmerk auf die
sektorenübergreifende Finanzierung Wert gelegt wird, d.h. dass die Finanzierung
ambulanter und stationärer Angebote miteinander verzahnt werden muss, damit die
Patient*innen lückenlos versorgt werden können ohne die Gefahr, sich zwischen
unklaren Zuständigkeiten aufzureiben.
Ebenfalls fordern wir, dass die Notfall-Versorgung von Patient*innen, d.h. die
Aufnahme von Patient*innen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche,
Niederschlag in der Finanzierung der PEPPs findet, da die Vorhaltekosten
ungleich höher sind als bei psychiatrischen Krankenhäusern, die diese Versorgung
nicht anbieten.
Für qualifizierte Genesungsbegleiter*innen (Ex-In) fordern wir die Schaffung von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Allgemeinpsychiatrie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich immer für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
eingesetzt. Doch der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf
hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, denn nicht die Hilfe für psychisch
kranke Menschen steht im Mittelpunkt, sondern kranke Menschen werden wie
Straftäter behandelt.
Unsere Forderungen für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:
- Festschreibung von unabhängigen Beschwerdestellen,
- angemessene Entschädigung für die in den Beschwerdestellen ehrenamtlich
Tätigen,
- anonymisierte Psychiatrieberichterstattung auf Landesebene, insbesondere
der Dokumentation von Zwangsmaßnahmen,
- flächendeckender Ausbau des Krisendienstes mit Kostenübernahme durch den
Freistaat und die Krankenkassen,
- Finanzierung von (zusätzlichen) mobilen Leistungen im Rahmen der
Eingliederungshilfe über die Bezirke,
- zwingende Zusammenarbeit von Krisendienst und Polizei bei bevorstehender
Zwangseinweisung,
- Klinik-Entlassmanagement für alle Patient*innen, ambulante Begleitung in
Übergängen sicherstellen,
- keine Unterbringungsdatei, in der personenbezogene Daten gespeichert
werden.
Kinder-/Jugendpsychiatrie
40% der jungen Menschen zwischen 15 und 25 entwickeln eine behandlungsbedürftige
psychiatrische Erkrankung. Dafür müssen die Angebote im klinischen, aber auch
außerklinischen Bereich ausgebaut werden.
Für die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern muss ebenfalls ein
eigenes Angebot entwickelt werden.
Geflüchtete
Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Deutschland Asyl beantragen,
haben aufgrund ihres Fluchthintergrunds und ihrer Flucht selbst Traumata
erlitten. Zu den Folgen gehören Einnässen, Stottern, Essensverweigerung und
Angstzustände sowie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die eine
entsprechende Behandlung erfordern.
Um diese Versorgung sicherzustellen fordern wir:
- Bereitstellung verständlicher und korrekter Informationen,
- bundeseinheitliche Auslegung des Anspruchs auf medizinische und
psychotherapeutische Versorgung sowie Dolmetscherleistungen für
Leistungsberechtigte gemäß §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz,
- Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen
mit klar definiertem Leistungsspektrum,
- Sicherstellung des Zugangs zur psychiatrischen und psychotherapeutischen
Versorgung,
- Aufbau von und finanzielle Sicherheit für Psychosoziale Zentren,
- Verankerung der Übernahme von Dolmetscherkosten im Sozialgesetz.
Psychiatrie im Strafvollzug
Durch den 'Fall Mollath' gab es Veränderungen in der Strafgesetzgebung für die
Psychiatrie. So wurde beispielsweise der § 63 StGB durch einen Zusatz ergänzt,
dass die Unterbringung in der Forensik in einer Verhältnismäßigkeit zur Straftat
zu stehen hat.
Unsere Forderungen zur Verbesserung des Maßregelvollzugs:
- verstärkte Einrichtung von forensischen Ambulanzen,
- Kontinuität in der therapeutischen (Nach-)Betreuung,
- verstärkte Kontrolle der forensischen Kliniken durch Besuchskommissionen,
- Dokumentation der Zwangsbehandlungen.
Grüne Politik für Menschen mit Suchterkrankung
Sucht ist ein Thema, das mit einem hohen Tabu belegt ist. Es handelt sich jedoch
um ein Thema, das sich längst nicht mehr am Rande unserer Gesellschaft findet.
Sucht wurde zwar vor vielen Jahren als Erkrankung anerkannt und in den Katalog
ICD-10 als offizielle Erkrankung aufgenommen, wird jedoch gesellschaftlich meist
noch nicht als solche angesehen. Menschen mit Suchterkrankungen stoßen selten
auf eine Lobby.
Greifbar sind allerdings die kurz-, aber auch langfristigen Schäden, die
Menschen mit einer Suchterkrankung erleiden. Die Situation ist durch
zielgerichtete Hilfe und eine angemessene Finanzierung wesentlich zu verbessern.
Über Forderungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hinaus gibt es
bayernregional notwendige Forderungen. Als Motor dient der Gedanke, vorhandene
Strukturen und Angebote nachzubessern, zu optimieren oder auszubauen, um so
langfristig die Belastungen der Hilfesysteme zu reduzieren und die Lebens- und
Genesungssituation der suchtkranken Menschen zu verbessern.
Unsere Forderungen:
- Einbindung Suchtkranker in den Inklusionsauftrag. Hier ist der Bezirk
gefordert, da viele Kommunen ihre Verantwortlichkeit abgeben und somit
Sucht z.B. in lokalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Inklusion keine
Berücksichtigung findet.
- Stärkung des Behandlungssettings „ambulant vor stationär“ und
flächendeckende Erweiterung der Angebote ambulanter Hilfen. Dies gilt
nicht nur im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts, sondern auch zum Erhalt von
Ressourcen und der Möglichkeit des Erlangens langfristiger Stabilität im
(inklusiven) Sozialraum.
- Förderung der Prävention in Form von Eigenerlebnisworkshops an allen
Schulformen.
- Mehr Aufklärung der Bevölkerung über die Suchterkrankungen mit dem Ziel,
diese zu entstigmatisieren.
- Einbeziehung der Suchthilfe in den Krisendienst Psychiatrie.
- Ausbau der Substitutionseinrichtungen und Stärkung der
Substitutionsbegleitung für Opioidabhängige.
Verbesserungen im Bereich Zuverdienst für Menschen mit
Suchterkrankungen als wichtigen Bestandteil einer Gesundung
und Stabilisierung im Sozialraum
- Der Zugang zu Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen
(auch ALG-II-Empfänger) ist wieder zu erleichtern und eine Möglichkeit der
individuellen Stundennutzung des Angebotes zu schaffen. Das Angebot
„Zuverdienst“ ist ein wichtiges Instrument zur Teilhabe an der
Gesellschaft und zur Stabilisierung und Gesundung dieses Personenkreises.
- Freibeträge in ALG II und Grundsicherung sollten sich stufenweise erhöhen,
um zielorientiert mit den betroffenen Menschen arbeiten zu können. So kann
man einer Demoralisierung entgegenwirken und positive Ressourcen und
Weiterentwicklungsmöglichkeiten anregen.
Kinder- und Jugendliche suchtkranker (wie psychisch kranker)
Eltern
- Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur zwischen
Gesundheitsamt, Kinder- und Jungendhilfe sowie Suchthilfesystemen.
- Optimierung der vielfältigen Hilfskonzepte zur Unterstützung von Kindern
suchtkranker (wie psychisch kranker) Eltern durch verbesserte finanzielle
Förderung
Grüne Pflegepolitik
Die Hilfe zur ambulanten Pflege geht 2018 im Wege der Delegation von den
Kommunen auf den Bezirk über, 2019 übernimmt die Bezirksverwaltung die
Hilfeauszahlung. Die Bereiche stationär/ambulant sind dann in einer Hand, dies
soll zu Verbesserungen in der Versorgung führen, durch die Auflösung der
Schnittstelle Kommune/Bezirk. Bei der Berechnung der Hilfen darf es aber nicht
zu einer Verschlechterung des Standards für die Hilfebedürftigen kommen.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, an. Grüne
Pflegepolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Diejenigen, die auf Pflege
und Unterstützung angewiesen sind, sollen gut versorgt und selbstbestimmt
möglichst lange im vertrauten Umfeld leben können. Dafür brauchen sie ein
vielfältiges und gutes Angebot an Pflege und Unterstützung sowie persönliche
Beratung vor allem im ambulanten Pflegebereich.
Wir setzen uns deshalb ein für:
- unabhängige Beratung durch Fallmanager,
- die Einrichtung von mehreren Pflegestützpunkten in Oberbayern, die
Beratung und Koordination übernehmen,
- mehr Tagesangebote (ambulante Pflege) für Menschen in einer frühen
Demenzphase.
Außerdem haben wir die Situation derer im Blick, die in Pflegeberufen arbeiten.
Sie verdienen mehr Anerkennung, Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen.
Wir fordern deshalb:
- Förderung/Ausbau der ehrenamtlichen Helfer ambulant und stationär,
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen, die in der Pflege
arbeiten.
Grüne Politik für Kultur und Bildung
Grüne Kulturpolitik ist inklusiv. Alle sollen sich beteiligen. Junge und Alte,
Menschen mit und ohne Handicap, unabhängig ihrer Herkunft.
Grüne Kulturpolitik ist vielseitig. Kultur unterstützen wir dort, wo sie
lebendig ist, sich mit unserem Leben auseinandersetzt, wo sie Vielfalt und
Zusammenleben der Menschen formt. „Ein Beispiel dafür ist unser
Kulturpreis der "Grüne Wanninger".
Unsere Kulturpolitik:
- unterstützt regionale, subkulturelle sowie junge Initiativen,
- stärkt regionale Gedenkarbeit – um unserer Verantwortung für Demokratie
und Toleranz gerecht zu werden,
- ist Garant für die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in
Oberbayern während des Naziregimes und danach bis zur Psychiatrieenquete
und -reform Mitte der 1970er Jahre.
- erkennt verstärkt mit ihren Kulturpreisen und Medaillen junge,
subkulturelle und avantgardistische Künstler,
- baut Barrieren ab: mit leichter Sprache in der Literatur, in unseren
Veröffentlichungen und Informationen, in den bezirklichen Museen, in der
Verwaltung,
- fördert Kinder nach ihren besonderen Fähigkeiten bei der Bildung,
- baut Partizipation von Kindern und Jugendlichen – auch bei der politischen
Entscheidungsfindung – aus,
- „unterstützt die Initiative zur Errichtung eines Oberbayerischen Arbeiter-
und
Industriekulturmuseums,
- unterstützt und fördert regionale wie überregionale, subkulturelle sowie
junge Initiativen und die kulturelle Vielfalt in Oberbayern.“
Grüne Politik für Kinder und Jugendliche
Wir setzen uns offensiv für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Bezirk
Oberbayern ein und unterstützen dafür den Bezirksjugendring mit den notwendigen
Haushaltsmitteln. Wir unterstützen die Stärkung der Jugendkultur, die
Medienfachberatung, die internationale Jugendarbeit und die Fachstelle für
politische Bildung.
Ein wichtiger Partner sind zudem die Jugendbildungsstätten, die eine hohe
Kompetenz bündeln. Wir möchten diese Expertise näher an alle Regionen
Oberbayerns bringen. Dafür bedarf es mehr dezentraler und flächendeckender
Veranstaltungen, von denen insbesondere die kleineren Verbände, Initiativen,
Vereine und Kreisjugendringe profitieren werden. Wir brauchen bedarfsgerechte
Angebote und müssen die Kinder und Jugendlichen darüber besser informieren.
Vieles wäre ohne das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit nicht möglich
und daher wollen wir junge Menschen im Ehrenamt fördern, qualifizieren und
unterstützen.
Wir setzen uns für die zügige Umsetzung des oberbayerischen Kinder- und
Jugendprogramms ein, welches unter tatkräftiger Beteiligung der grünen Fraktion
neu entwickelt wurde. Freie Bildung und Jugendkultur soll gute finanzielle und
strukturelle Ausstattung erhalten, dabei aber die Unabhängigkeit des
Bezirksjugendrings sicherstellen.
Deshalb sind unsere Ziele:
- Ausbau von Veranstaltungen wie dem Zirkusprojekt „Manege frei“ und vom
Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit,
- Ausbau von Partizipation und von Angeboten für die politische Bildung,
- Schaffung von mehr inklusiven Angeboten.
Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge
Das Jugendhilferecht im SGB VIII sieht vor, dass Hilfen wie z.B. die Hilfe zur
Erziehung nicht nur für Jugendliche bis 18 Jahre, sondern auch für junge
Volljährige (18 bis 21 Jahre) gewährt werden, wenn dies der
Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung dient,
wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen
Menschen notwendig ist.
Die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt ebenfalls
nach dem Jugendhilferecht. Somit sind die Maßstäbe des Jugendhilferechts auch
für junge volljährige Flüchtlinge anzuwenden.
Die Betreuung dieser Altersgruppe in Maßnahmen der Jugendhilfe stellt einen
wichtigen und unverzichtbaren Baustein zur Integration in unsere Gesellschaft
dar.
Der Vollzug der Kostenerstattung obliegt den Bezirken und soll von der
Landesregierung zurück erstattet werden.. Die Refinanzierung von Seiten des
Freistaats ist jedoch unzureichend. Bei der Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen handelt es sich um eine
gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht auf die kommunalen Ebenen abgewälzt werden
darf. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Kosten sowohl für unbegleitete
minderjährige, vor allem aber für junge volljährige Erwachsene, die nach dem
Jugendhilferecht gefördert werden, vom Freistaat voll übernommen werden.
Grüne Umweltpolitik
Grüner Klimaschutz
Die Aufgaben des Bezirks Oberbayern werden in einer Vielzahl von bezirkseigenen
Liegenschaften ausgeführt. Um dem Umweltschutz im Allgemeinen und dem
Klimaschutz im Besonderen in allen Aspekten gerecht zu werden, ist es notwendig,
sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, die betrieblichen Abläufe und auch
die Nutzung der Flächen stets hinsichtlich der Schonung der Ressourcen zu
optimieren.
Vorbildliches nachhaltiges Bauen im Bezirk
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit stellen die
wesentlichen Themen für das Bauen im 21. Jahrhundert dar. Wir haben im
Bezirkstag schon viel erreicht. Zahlreiche Beschlüsse sind auf unsere Anträge
und Initiativen begründet: Beispielsweise werden einige bezirkseigene Gebäude
mit Fassadenbegrünungen optimiert. Photovoltaik-Anlagen sind auf
Bestandsgebäuden und Neubauten verwirklicht worden.
Diese grünen Beschlüsse gilt es in Zukunft weiter umzusetzen und auszubauen. Wir
fordern generell vorbildliche Pilotbauprojekte bei Neubauten und Umbauten des
Bezirks. Endlich bauen:
- im zertifizierten Passivhaus-Standard und
- in Plusenergiehaus-Standards (mehr Energie erzeugen als verbrauchen!).
Wir fordern wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte beim Planen und Bauen des
Bezirks:
- weitere Optimierung von Energiestandards,
- Begrünungen von Fassaden und Flachdächern,
- Integrierung von Solartechnik.
Bei der Ausschreibung von Bauprojekten erfolgt die Basis für ökologisches Bauen.
Wir fordern deswegen:
- Lebenszyklusberechnungen mit einer Ökobilanzierung,
- Recyclingfähigkeit der Baumaterialien (Holzbaustoff hat oberste
Priorität!),
- schadstofffreie bzw. -arme Baustoffe,
- für den Artenschutz: Einplanung von Nistmöglichkeiten z.B. für Vögel und
Fledermäuse bei der energetischen Gebäudesanierung und beim Neubau.
Betrieblicher Umweltschutz
Um Maßnahmen des Umweltschutzes zielgerichtet einsetzen zu können, ist es
erforderlich, den Energie- und Ressourcenverbrauch genau zu kennen. Der Ausbau
des Umweltmanagements spart auf lange Sicht Kosten und wertvolle Ressourcen.
Darum setzen wir uns für den Ausbau des betrieblichen Umweltschutzes ein. Ziel
ist eine CO2-neutrale Verwaltung des Bezirks und seiner Einrichtungen. Für nicht
vermeidbare CO2-Emissionen müssen Klimaschutzzertifikate erworben werden, die
nachweisen, dass an anderer Stelle eine entsprechende Menge CO2 eingespart wird.
Ökologische Landwirtschaft
Über die Bezirksgüterverwaltung bewirtschaftet der Bezirk eigene Flächen. Auf
Initiative der GRÜNEN wurde der Beschluss gefasst, auf Herbizide und Pestizide
„so weit wie möglich“ zu verzichten. Ziel muss jedoch die ökologische
Landwirtschaft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass ökologische Landwirtschaft auf den bezirkseigenen
Flächen betrieben wird.
Naturschutz
Der Bezirk erlässt Verordnungen zu Naturparks und Landschaftsschutzgebieten und
engagiert sich in Vereinen und Institutionen für den Naturschutz.
So ist der Bezirk Oberbayern Mitglied im Zweckverband Donaumoos. Daraus entsteht
für den Bezirk die Verantwortung, sich maßgeblich für den Schutz des Donaumooses
einzusetzen.
„Moorschutz ist Klimaschutz“
Wenn das Donaumoos weiterhin gleichbleibend entwässert und intensiv
bewirtschaftet wird, dauert es nach Einschätzung der Experten noch etwa 50
Jahre, bis der Moorkörper sich durch die Verbindung mit dem Luftsauerstoff
vollständig aufgelöst hat. Dadurch geht sowohl ein wertvoller Naturraum als auch
die Existenzgrundlage vieler Landwirte im Donaumoos verloren. Darüber hinaus
setzt ein sich auflösendes Moor enorme Mengen an klimaschädlichem CO2 frei.
112.000 Hektar Moor werden in Bayern landwirtschaftlich genutzt. Das sind 3,5 %
der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bayern, die aber für ein Drittel der
Treibhausgase in Bayern verantwortlich sind. Intakte und naturnahe Moorflächen
hingegen besitzen ein hohes Potenzial, klimaschädliches CO2 aufzunehmen und zu
binden, und bieten die Grundlage für einen funktionierenden Arten- und
Biotopschutz.
- Wir setzen uns dafür ein, dass intakte Moorlandflächen im Donaumoos
geschützt und darüber hinaus Maßnahmen der Wiedervernässung ergriffen
werden.
- Für Moorflächen, die derzeit bewirtschaftet werden, schaffen wir Anreize
für die Umnutzung der Flächen in Richtung einer extensiven
Bewirtschaftung, vor allem aber für die Bewirtschaftung mit Nasskulturen
(Paludikulturen).
- Um die Finanzierung im Rahmen des Moorschutzes zu stärken, unterstützen
wir die Entwicklung von Klimazertifikaten, die auf Grundlage der
eingesparten CO2-Mengen ausgegeben werden können.
Bienen
Der Bezirk Oberbayern betreibt die Fachberatung für Imkerei und leistet damit
einen wichtigen Beitrag in der Förderung, der Beratung und der Aus- und
Weiterbildung in der Imkerei.
Die Bedeutung der Honigbienen, vor allem aber der Wildbienen, zu denen
beispielsweise auch die Hummeln zählen, wird mehr und mehr deutlich.
Veränderungen in der Landnutzung und die zunehmende Intensivierung in der
Landwirtschaft nehmen den Bienen und Insekten Nahrung und Lebensraum; Agrargifte
schwächen ihre Gesundheit. Das müssen wir ändern. In der Landwirtschaft brauchen
wir die Bestäuber dringend, es sind unsere wichtigsten Nutztiere, die wir aber
durch die intensive Bekämpfung der vermeintlichen „Schädlinge“ und „Unkräuter“
bedrohen. Wir haben hier ein fatales Wirkungsgefüge in Gang gesetzt, dieses gilt
es schnellstmöglich zu durchbrechen.
Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Bezirk Oberbayern bald das
Label „Bienenfreundliche Kommune“. Damit werden Kommunen ausgezeichnet, die
Maßnahmen ergreifen, welche die Lebensbedingungen für Bienen maßgeblich
verbessern.
Eines ist sicher: Wenn es den Honigbienen und Wildbienen wieder besser geht, hat
die Artenvielfalt insgesamt profitiert. Die Anzahl der Imker*innen steigt zwar
an, aber die Anzahl an Bienenvölkern pro Bienenhalter*in ist rückläufig. Darum
setzen wir uns dafür ein, die Fachberatung für Imkerei auszubauen und dafür eine
Reihe von Maßnahmen zu ergreifen:
- personelle und finanzielle Stärkung der Fachberatung,
- stärkere Berücksichtigung der in Bayern noch über 500 vorkommenden
Wildbienenarten, da die Bestäubungsleistung der spezialisierten
Wildbienenarten in der Vergangenheit weitestgehend unterschätzt wurde, für
die Artenvielfalt der Blühpflanzen jedoch von existenzieller Bedeutung
ist, Verstärkung der Lebensraumforschung der Wildbienen,
- Ausbau der Forschung im Bereich der Imkerei bzw. der Bienenhaltung auch im
Hinblick auf die Folgen des Klimawandels auf die Bienen. Die Belastung der
Bienen durch Umwelteinflüsse muss in den Mittelpunkt gerückt und
Grenzwerte z.B. für Pestizidrückstände im Bienenwachs müssen überdacht
werden. Honig- und Wachsuntersuchungen müssen auf die Gesundheit der
Bienen ausgerichtet werden,
- zusätzliche Unterstützung der Berufs- und Nebenerwerbsimkerei in punkto
Ausbildung, auch um den Grad der „Professionalisierung“ in der Imkerei
wieder zu erhöhen. Die naturgemäße und wesensgemäße Imkerei muss stärker
in den Mittelpunkt gerückt werden. Ziele wie Honigertrag, Sanftmut etc.
sind zu ergänzen in Richtung Anpassungsfähigkeit an sich verändernde
Umweltbedingungen,
- Schaffung neuer Lebensräume für Bienen und Insekten z.B. durch bunte
Äcker, Gärten und Wiesen.
Fische
Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern leistet bei Gewässerschutz
und Fischzucht wertvolle Arbeit, die wir weiter ausbauen wollen.
Gewässerschutz, Erweiterung der Artenvielfalt und Artenschutz sind uns ein
wichtiges Anliegen. Die Zahl der Fische und die Artenvielfalt nehmen nur langsam
zu, weil Wasserkraftwerke und andere Querbauten für Fische unüberwindliche
Hindernisse darstellen und frei fließende Gewässer stark einschränken. Deshalb
unterstützen wir beispielsweise die Etablierung eines neuen
Mindestwasserleitfadens.
Weiterhin unterstützen wir das Bestreben der Fachberatung, bei Fragen des
Gewässerschutzes nicht nur als „Träger öffentlicher Belange“, sondern auch als
Sachverständige aufzutreten.
Von Zeile 4 bis 6 löschen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die niemanden aussondert, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller garantiert.
Bayern ist ein Land mit hoher Lebensqualität. Wir Grüne wollen Strukturen
schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft und der hohen
Lebensqualität in Bayern ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller
die niemanden aussondert,
garantiert.
- Wir stehen für die konsequente Umsetzung der in der UN-Konvention
garantierten Rechte für Menschen mit Behinderung.
- Wir wollen eine menschenwürdige Pflege und eine angemessene Grundsicherung
im Alter.
- Wir wollen eine bessere psychiatrische und neurologische Versorgung von
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Wir wollen eine bessere Versorgung von Geflüchteten
- Wir stehen für die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz.
Der Bezirkstag ist für viele Aufgaben aus dem Bereich der Inklusion zuständig.
Darüber hinaus ist er aber auch mit Fragen der Sozialpolitik, Gesundheit, des
Naturschutzes, der Jugend- und Kulturpolitik betraut - und er ist Träger von
Fach- und Förderschulen.
Um manche Ziele zu erreichen, ist eine Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen erforderlich. Beispielsweise sind im Bereich des Wohnens aber
auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz
gesetzliche Regelungen nötig, die nur der Bayerische Landtag erlassen kann. Am
14. Oktober 2018 wird neben den Bezirkstagen in den sieben Regierungsbezirken
Bayerns auch der Bayerische Landtag gewählt. Bitte wählen Sie bei beiden Wahlen
mit beiden Stimmen GRÜN!
Übrigens:
Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl werden – anders als bei der
Bundestagswahl – Erst- und Zweitstimmen für das Wahlergebnis
zusammengezählt.
Wer nur 1x Grün wählt, wählt Grün nur zur Hälfte!
Entscheidend ist deshalb bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 14.
Oktober 2018:
Beide Stimmen für Grün!
Wählen Sie mit Ihrer Erststimme die Grünen Direkt-Kandidatinnen und -
Kandidaten in Ihrem Stimmkreis. Mit Ihrer Zweitstimme kreuzen Sie bitte
eine*n Kandidat*in auf der Grünen Liste an.
Grüne Politik für Menschen mit Behinderung
2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sie muss als
Grundlage bei allen sozialpolitischen Entscheidungen dienen. So heißt es in
Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jede*r hat Anspruch auf
die in dieser Resolution verkündeten Rechte und Freiheiten. Allen Menschen sind
gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe in Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft
und Arbeit sowie in Freizeit und Kultur gleichermaßen zu ermöglichen.
Inklusion ist aber nicht nur die gesetzlich garantierte Teilhabe, Inklusion ist
vor allem eine Frage der Haltung. Es geht nicht darum, dass Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft integriert, also hineingeholt werden.
Stattdessen müssen Strukturen geschaffen werden, damit alle Menschen an der
Gesellschaft von Anfang an teilhaben können. Inklusion bedeutet insbesondere
auch eine Wertschätzung der menschlichen Vielfalt.
Es bedeutet eine Abkehr von: „Wir wissen, was gut für Dich ist“ hin zum eigenen
Willen und zur Selbstbestimmung des Menschen mit Behinderung, zur Anerkennung
auf Augenhöhe: Der Mensch mit Behinderung entscheidet selbst, was gut für ihn
ist.
Jeder zehnte Mensch in Oberbayern lebt mit einer Behinderung. Und jede*r
Einzelne von ihnen ist mit Barrieren konfrontiert, die dazu führen, dass die
gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Nur 5 %
der Behinderungen entstehen bei der Geburt, 95 % der Behinderungen entstehen im
Laufe des Lebens, auch dies sollte uns alle sensibel für das Thema machen.
Unterschiedliche Behinderungen – körperliche, geistige, seelische, nicht
sichtbare – brauchen unterschiedliche Versorgungsstrukturen, dem muss Rechnung
getragen werden. Vor allem für Menschen mit geistigen Behinderungen muss die
Versorgungsstruktur noch weiter ausgebaut werden; Beteiligungskonzepte für
diesen Personenkreis müssen erarbeitet werden.
2016 wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen mit dem Ziel, mehr
Lebensqualität für Menschen mit Behinderung zu erreichen, allerdings bleibt das
Gesetz in vielen Punkten hinter den Erwartungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zurück. Vor allem die Vorgabe, dass sich die Ausgaben nicht erhöhen dürfen,
lehnen wir ab. Denn eine Verbesserung der Qualität wird nur mit einer Erhöhung
der finanziellen Mittel möglich sein. Kostenneutralität kann niemals ein
Indikator für gelungene Inklusion sein. Ein neues Gesetz, wie das BTHG, muss mit
Leben gefüllt werden und sich in der Realität beweisen. Die Umsetzung auf
Landesebene geschieht über ein Bayerisches Teilhabegesetz, das die Vorgaben für
die Bezirke macht.
Wir werden prüfen müssen, wie sich z.B. das Teilhabeplanverfahren
trägerübergreifend effizient und personenzentriert aufsetzen lässt, wie das
Budget für Arbeit und andere Maßnahmen der Eingliederungshilfe sich
unkompliziert im Sinne der Betroffenen verwirklichen lässt und in der Praxis
auswirkt. Im Bezirk wird es v.a. darum gehen, Inklusionsmaßnahmen
voranzubringen. Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
muss gewährleistet werden!
Unsere Forderungen sind:
- Überwindung der durch die unterschiedlichen Sozialgesetzbücher bedingte
Aufteilung der sozialen Systeme; vor allem die Schnittstelle zwischen
Jugend- und Sozialhilfe muss aufgelöst werden,
- Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung;
hierbei gibt es Schnittstellen, die geklärt werden müssen,
- keine Leistungsabsenkungen bei der Bedarfsermittlung gemäß § 63a SGB XII
für die Hilfe zur Pflege und die pflegerischen Unterstützungsleistungen,
- keine Schlechterstellung der Bezieher*innen von Leistungen nach dem SGB IX
(BTHG) und der Hilfe zur Pflege gemäß SGB XII bei der Vermögensanrechnung,
- Verzahnung der Leistungen der Eingliederungshilfe und der Pflege; die
Anrechnung von Vermögen und Einkommen muss entfallen, wenn der Schritt von
der Fürsorge zur Teilhabe gelingen soll,
- Selbstbestimmung und Wahlfreiheit bei Hilfs- und Versorgungsmaßnahmen;
Kostengründe dürfen diese Wahlfreiheit nicht einschränken,
- Einrichtung einer Ombudsstelle zur unabhängigen Klärung von schwierigen
Sachverhalten und Beschwerden,
- Menschen mit Behinderung steht nach § 45b SGB XI ein zusätzlicher
Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu: Wir fordern, dass dieser generell
nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
angerechnet wird.
Bildung
Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderungen – in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen – ist die
Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Bildung beginnt in der
frühen Kindheit und endet nicht mit den beruflichen Fortbildungen. In allen
Bereichen müssen die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung mitgedacht und
eingeplant werden:
- weiterer Ausbau der Inklusion in Schulen: inklusive Klassen in allen
Schularten, auch in Förderzentren,
- Förderzentren als Kompetenzzentren; Ausweitung des Mobilen
Sonderpädagogischen Dienstes an Regelschulen,
- mehr Personal und multiprofessionelle Teams in Kindertagesstätten, um
Kindern mit verstärktem Förderbedarf gerecht zu werden,
- Ausräumung von Widersprüchen zwischen Assistenz und Pädagogik bei der
Schulbegleitung: Wir wollen Schulbegleitung zu einer pädagogischen
Assistenz weiterentwickeln, die Verantwortung dafür soll in den Schulen
angesiedelt sein,
- barrierefreie Unterrichtsmaterialien in 'Einfacher oder Leichter Sprache'.
Wohnen
Um das Leben unabhängig gestalten zu können, spielt die Möglichkeit, die
Wohnform zu wählen, eine wichtige Rolle. Deshalb fordern wir:
- kein Kostenvorbehalt bei der Wahl des ambulant betreuten Wohnens oder dem
Wohnen in einer stationären Einrichtung,
- Schaffung von mehr bezahlbarem barrierefreien Wohnraum,
- Erprobung von neuen inklusiven Wohnformen und Einrichtungen,
- Entwicklung inklusiver Wohnformen auch in großen stationären
Einrichtungen,
- universelles Design: Geräte, Umgebungen und Systeme sollen derart
gestaltet sein, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere
Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind,
- verstärkte Förderung des betreuten Einzelwohnens,
- mehr ambulantes Einzelwohnen und Wohngruppen mit intensiver Betreuung für
psychisch kranke Menschen, Heimunterbringung nur im Ausnahmefall,
- regionale und wohnortnahe Heimunterbringung für psychisch kranke Menschen;
der Bezirk soll nur Vereinbarungen mit Wohneinrichtungen, Wohnheimen und
geschlossenen Wohnheimen abschließen, wenn die bundesweite Aufnahme von
Klienten ausgeschlossen wird.
Arbeit
Arbeit ist ein wesentlicher Faktor, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Immer
noch ist es schwierig, dass Menschen mit Behinderung auf dem sogenannten 1.
Arbeitsmarkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
erhalten. Die Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt soll oberstes Ziel bleiben.
Uns ist klar, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Dafür fordern wir:
- Schaffung von Alternativen zu den jetzigen Werkstätten für Menschen mit
Behinderung durch andere Leistungsanbieter und das neu eingeführte Budget
für Arbeit, forciertes Nutzen neu eingeführter gesetzlicher Regelungen,
- Weiterentwicklung der Qualitätsstandards für Werkstätten für Menschen mit
Behinderung, um mehr Angebote für Außenarbeitsplätze und den Übergang auf
den 1. Arbeitsmarkt zu schaffen,
- Erhöhung der Bezahlung in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
- Angebote für Weiterqualifizierungsmaßnahmen in den Werkstätten,
- stärkere Förderung von Integrationsfirmen,
- Betriebe, die die 5 %-Quote für Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
nicht einhalten, sollen stärker in die Pflicht genommen werden durch
Anreize, aber auch Sanktionen. Die Möglichkeit, sich durch die
Ausgleichsabgabe von der Anstellung von Menschen mit Behinderung zu
befreien, soll eingeschränkt werden,
- Anstieg der Beschäftigungsquote auf 5 % auch bei den Ausbildungsplätzen,
- mehr psychosoziale Betreuung und unterstützte Beschäftigung für die
Betreuung der Arbeitsplätze auf dem 1. Arbeitsmarkt, damit es für das
gesamte Team ein Erfolgsprojekt wird.
Grüne Psychiatriepolitik
Finanzierung der Kliniken
Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems
für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend.
Wir fordern, dass bei der Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystems
Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ein besonderes Augenmerk auf die
sektorenübergreifende Finanzierung Wert gelegt wird, d.h. dass die Finanzierung
ambulanter und stationärer Angebote miteinander verzahnt werden muss, damit die
Patient*innen lückenlos versorgt werden können ohne die Gefahr, sich zwischen
unklaren Zuständigkeiten aufzureiben.
Ebenfalls fordern wir, dass die Notfall-Versorgung von Patient*innen, d.h. die
Aufnahme von Patient*innen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche,
Niederschlag in der Finanzierung der PEPPs findet, da die Vorhaltekosten
ungleich höher sind als bei psychiatrischen Krankenhäusern, die diese Versorgung
nicht anbieten.
Für qualifizierte Genesungsbegleiter*innen (Ex-In) fordern wir die Schaffung von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Allgemeinpsychiatrie
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich immer für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
eingesetzt. Doch der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf
hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, denn nicht die Hilfe für psychisch
kranke Menschen steht im Mittelpunkt, sondern kranke Menschen werden wie
Straftäter behandelt.
Unsere Forderungen für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:
- Festschreibung von unabhängigen Beschwerdestellen,
- angemessene Entschädigung für die in den Beschwerdestellen ehrenamtlich
Tätigen,
- anonymisierte Psychiatrieberichterstattung auf Landesebene, insbesondere
der Dokumentation von Zwangsmaßnahmen,
- flächendeckender Ausbau des Krisendienstes mit Kostenübernahme durch den
Freistaat und die Krankenkassen,
- Finanzierung von (zusätzlichen) mobilen Leistungen im Rahmen der
Eingliederungshilfe über die Bezirke,
- zwingende Zusammenarbeit von Krisendienst und Polizei bei bevorstehender
Zwangseinweisung,
- Klinik-Entlassmanagement für alle Patient*innen, ambulante Begleitung in
Übergängen sicherstellen,
- keine Unterbringungsdatei, in der personenbezogene Daten gespeichert
werden.
Kinder-/Jugendpsychiatrie
40% der jungen Menschen zwischen 15 und 25 entwickeln eine behandlungsbedürftige
psychiatrische Erkrankung. Dafür müssen die Angebote im klinischen, aber auch
außerklinischen Bereich ausgebaut werden.
Für die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern muss ebenfalls ein
eigenes Angebot entwickelt werden.
Geflüchtete
Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Deutschland Asyl beantragen,
haben aufgrund ihres Fluchthintergrunds und ihrer Flucht selbst Traumata
erlitten. Zu den Folgen gehören Einnässen, Stottern, Essensverweigerung und
Angstzustände sowie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die eine
entsprechende Behandlung erfordern.
Um diese Versorgung sicherzustellen fordern wir:
- Bereitstellung verständlicher und korrekter Informationen,
- bundeseinheitliche Auslegung des Anspruchs auf medizinische und
psychotherapeutische Versorgung sowie Dolmetscherleistungen für
Leistungsberechtigte gemäß §§ 4 und 6 Asylbewerberleistungsgesetz,
- Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber*innen
mit klar definiertem Leistungsspektrum,
- Sicherstellung des Zugangs zur psychiatrischen und psychotherapeutischen
Versorgung,
- Aufbau von und finanzielle Sicherheit für Psychosoziale Zentren,
- Verankerung der Übernahme von Dolmetscherkosten im Sozialgesetz.
Psychiatrie im Strafvollzug
Durch den 'Fall Mollath' gab es Veränderungen in der Strafgesetzgebung für die
Psychiatrie. So wurde beispielsweise der § 63 StGB durch einen Zusatz ergänzt,
dass die Unterbringung in der Forensik in einer Verhältnismäßigkeit zur Straftat
zu stehen hat.
Unsere Forderungen zur Verbesserung des Maßregelvollzugs:
- verstärkte Einrichtung von forensischen Ambulanzen,
- Kontinuität in der therapeutischen (Nach-)Betreuung,
- verstärkte Kontrolle der forensischen Kliniken durch Besuchskommissionen,
- Dokumentation der Zwangsbehandlungen.
Grüne Politik für Menschen mit Suchterkrankung
Sucht ist ein Thema, das mit einem hohen Tabu belegt ist. Es handelt sich jedoch
um ein Thema, das sich längst nicht mehr am Rande unserer Gesellschaft findet.
Sucht wurde zwar vor vielen Jahren als Erkrankung anerkannt und in den Katalog
ICD-10 als offizielle Erkrankung aufgenommen, wird jedoch gesellschaftlich meist
noch nicht als solche angesehen. Menschen mit Suchterkrankungen stoßen selten
auf eine Lobby.
Greifbar sind allerdings die kurz-, aber auch langfristigen Schäden, die
Menschen mit einer Suchterkrankung erleiden. Die Situation ist durch
zielgerichtete Hilfe und eine angemessene Finanzierung wesentlich zu verbessern.
Über Forderungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hinaus gibt es
bayernregional notwendige Forderungen. Als Motor dient der Gedanke, vorhandene
Strukturen und Angebote nachzubessern, zu optimieren oder auszubauen, um so
langfristig die Belastungen der Hilfesysteme zu reduzieren und die Lebens- und
Genesungssituation der suchtkranken Menschen zu verbessern.
Unsere Forderungen:
- Einbindung Suchtkranker in den Inklusionsauftrag. Hier ist der Bezirk
gefordert, da viele Kommunen ihre Verantwortlichkeit abgeben und somit
Sucht z.B. in lokalen Aktionsplänen zur Umsetzung der Inklusion keine
Berücksichtigung findet.
- Stärkung des Behandlungssettings „ambulant vor stationär“ und
flächendeckende Erweiterung der Angebote ambulanter Hilfen. Dies gilt
nicht nur im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts, sondern auch zum Erhalt von
Ressourcen und der Möglichkeit des Erlangens langfristiger Stabilität im
(inklusiven) Sozialraum.
- Förderung der Prävention in Form von Eigenerlebnisworkshops an allen
Schulformen.
- Mehr Aufklärung der Bevölkerung über die Suchterkrankungen mit dem Ziel,
diese zu entstigmatisieren.
- Einbeziehung der Suchthilfe in den Krisendienst Psychiatrie.
- Ausbau der Substitutionseinrichtungen und Stärkung der
Substitutionsbegleitung für Opioidabhängige.
Verbesserungen im Bereich Zuverdienst für Menschen mit
Suchterkrankungen als wichtigen Bestandteil einer Gesundung
und Stabilisierung im Sozialraum
- Der Zugang zu Zuverdienstmöglichkeiten für Menschen mit Suchterkrankungen
(auch ALG-II-Empfänger) ist wieder zu erleichtern und eine Möglichkeit der
individuellen Stundennutzung des Angebotes zu schaffen. Das Angebot
„Zuverdienst“ ist ein wichtiges Instrument zur Teilhabe an der
Gesellschaft und zur Stabilisierung und Gesundung dieses Personenkreises.
- Freibeträge in ALG II und Grundsicherung sollten sich stufenweise erhöhen,
um zielorientiert mit den betroffenen Menschen arbeiten zu können. So kann
man einer Demoralisierung entgegenwirken und positive Ressourcen und
Weiterentwicklungsmöglichkeiten anregen.
Kinder- und Jugendliche suchtkranker (wie psychisch kranker)
Eltern
- Schaffung einer verpflichtenden Vernetzungsstruktur zwischen
Gesundheitsamt, Kinder- und Jungendhilfe sowie Suchthilfesystemen.
- Optimierung der vielfältigen Hilfskonzepte zur Unterstützung von Kindern
suchtkranker (wie psychisch kranker) Eltern durch verbesserte finanzielle
Förderung
Grüne Pflegepolitik
Die Hilfe zur ambulanten Pflege geht 2018 im Wege der Delegation von den
Kommunen auf den Bezirk über, 2019 übernimmt die Bezirksverwaltung die
Hilfeauszahlung. Die Bereiche stationär/ambulant sind dann in einer Hand, dies
soll zu Verbesserungen in der Versorgung führen, durch die Auflösung der
Schnittstelle Kommune/Bezirk. Bei der Berechnung der Hilfen darf es aber nicht
zu einer Verschlechterung des Standards für die Hilfebedürftigen kommen.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, an. Grüne
Pflegepolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Diejenigen, die auf Pflege
und Unterstützung angewiesen sind, sollen gut versorgt und selbstbestimmt
möglichst lange im vertrauten Umfeld leben können. Dafür brauchen sie ein
vielfältiges und gutes Angebot an Pflege und Unterstützung sowie persönliche
Beratung vor allem im ambulanten Pflegebereich.
Wir setzen uns deshalb ein für:
- unabhängige Beratung durch Fallmanager,
- die Einrichtung von mehreren Pflegestützpunkten in Oberbayern, die
Beratung und Koordination übernehmen,
- mehr Tagesangebote (ambulante Pflege) für Menschen in einer frühen
Demenzphase.
Außerdem haben wir die Situation derer im Blick, die in Pflegeberufen arbeiten.
Sie verdienen mehr Anerkennung, Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen.
Wir fordern deshalb:
- Förderung/Ausbau der ehrenamtlichen Helfer ambulant und stationär,
- Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Menschen, die in der Pflege
arbeiten.
Grüne Politik für Kultur und Bildung
Grüne Kulturpolitik ist inklusiv. Alle sollen sich beteiligen. Junge und Alte,
Menschen mit und ohne Handicap, unabhängig ihrer Herkunft.
Grüne Kulturpolitik ist vielseitig. Kultur unterstützen wir dort, wo sie
lebendig ist, sich mit unserem Leben auseinandersetzt, wo sie Vielfalt und
Zusammenleben der Menschen formt. „Ein Beispiel dafür ist unser
Kulturpreis der "Grüne Wanninger".
Unsere Kulturpolitik:
- unterstützt regionale, subkulturelle sowie junge Initiativen,
- stärkt regionale Gedenkarbeit – um unserer Verantwortung für Demokratie
und Toleranz gerecht zu werden,
- ist Garant für die Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie in
Oberbayern während des Naziregimes und danach bis zur Psychiatrieenquete
und -reform Mitte der 1970er Jahre.
- erkennt verstärkt mit ihren Kulturpreisen und Medaillen junge,
subkulturelle und avantgardistische Künstler,
- baut Barrieren ab: mit leichter Sprache in der Literatur, in unseren
Veröffentlichungen und Informationen, in den bezirklichen Museen, in der
Verwaltung,
- fördert Kinder nach ihren besonderen Fähigkeiten bei der Bildung,
- baut Partizipation von Kindern und Jugendlichen – auch bei der politischen
Entscheidungsfindung – aus,
- „unterstützt die Initiative zur Errichtung eines Oberbayerischen Arbeiter-
und
Industriekulturmuseums,
- unterstützt und fördert regionale wie überregionale, subkulturelle sowie
junge Initiativen und die kulturelle Vielfalt in Oberbayern.“
Grüne Politik für Kinder und Jugendliche
Wir setzen uns offensiv für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Bezirk
Oberbayern ein und unterstützen dafür den Bezirksjugendring mit den notwendigen
Haushaltsmitteln. Wir unterstützen die Stärkung der Jugendkultur, die
Medienfachberatung, die internationale Jugendarbeit und die Fachstelle für
politische Bildung.
Ein wichtiger Partner sind zudem die Jugendbildungsstätten, die eine hohe
Kompetenz bündeln. Wir möchten diese Expertise näher an alle Regionen
Oberbayerns bringen. Dafür bedarf es mehr dezentraler und flächendeckender
Veranstaltungen, von denen insbesondere die kleineren Verbände, Initiativen,
Vereine und Kreisjugendringe profitieren werden. Wir brauchen bedarfsgerechte
Angebote und müssen die Kinder und Jugendlichen darüber besser informieren.
Vieles wäre ohne das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit nicht möglich
und daher wollen wir junge Menschen im Ehrenamt fördern, qualifizieren und
unterstützen.
Wir setzen uns für die zügige Umsetzung des oberbayerischen Kinder- und
Jugendprogramms ein, welches unter tatkräftiger Beteiligung der grünen Fraktion
neu entwickelt wurde. Freie Bildung und Jugendkultur soll gute finanzielle und
strukturelle Ausstattung erhalten, dabei aber die Unabhängigkeit des
Bezirksjugendrings sicherstellen.
Deshalb sind unsere Ziele:
- Ausbau von Veranstaltungen wie dem Zirkusprojekt „Manege frei“ und vom
Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit,
- Ausbau von Partizipation und von Angeboten für die politische Bildung,
- Schaffung von mehr inklusiven Angeboten.
Unbegleitete minderjährige und junge volljährige Flüchtlinge
Das Jugendhilferecht im SGB VIII sieht vor, dass Hilfen wie z.B. die Hilfe zur
Erziehung nicht nur für Jugendliche bis 18 Jahre, sondern auch für junge
Volljährige (18 bis 21 Jahre) gewährt werden, wenn dies der
Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung dient,
wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen
Menschen notwendig ist.
Die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt ebenfalls
nach dem Jugendhilferecht. Somit sind die Maßstäbe des Jugendhilferechts auch
für junge volljährige Flüchtlinge anzuwenden.
Die Betreuung dieser Altersgruppe in Maßnahmen der Jugendhilfe stellt einen
wichtigen und unverzichtbaren Baustein zur Integration in unsere Gesellschaft
dar.
Der Vollzug der Kostenerstattung obliegt den Bezirken und soll von der
Landesregierung zurück erstattet werden.. Die Refinanzierung von Seiten des
Freistaats ist jedoch unzureichend. Bei der Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen handelt es sich um eine
gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht auf die kommunalen Ebenen abgewälzt werden
darf. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Kosten sowohl für unbegleitete
minderjährige, vor allem aber für junge volljährige Erwachsene, die nach dem
Jugendhilferecht gefördert werden, vom Freistaat voll übernommen werden.
Grüne Umweltpolitik
Grüner Klimaschutz
Die Aufgaben des Bezirks Oberbayern werden in einer Vielzahl von bezirkseigenen
Liegenschaften ausgeführt. Um dem Umweltschutz im Allgemeinen und dem
Klimaschutz im Besonderen in allen Aspekten gerecht zu werden, ist es notwendig,
sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, die betrieblichen Abläufe und auch
die Nutzung der Flächen stets hinsichtlich der Schonung der Ressourcen zu
optimieren.
Vorbildliches nachhaltiges Bauen im Bezirk
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit stellen die
wesentlichen Themen für das Bauen im 21. Jahrhundert dar. Wir haben im
Bezirkstag schon viel erreicht. Zahlreiche Beschlüsse sind auf unsere Anträge
und Initiativen begründet: Beispielsweise werden einige bezirkseigene Gebäude
mit Fassadenbegrünungen optimiert. Photovoltaik-Anlagen sind auf
Bestandsgebäuden und Neubauten verwirklicht worden.
Diese grünen Beschlüsse gilt es in Zukunft weiter umzusetzen und auszubauen. Wir
fordern generell vorbildliche Pilotbauprojekte bei Neubauten und Umbauten des
Bezirks. Endlich bauen:
- im zertifizierten Passivhaus-Standard und
- in Plusenergiehaus-Standards (mehr Energie erzeugen als verbrauchen!).
Wir fordern wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte beim Planen und Bauen des
Bezirks:
- weitere Optimierung von Energiestandards,
- Begrünungen von Fassaden und Flachdächern,
- Integrierung von Solartechnik.
Bei der Ausschreibung von Bauprojekten erfolgt die Basis für ökologisches Bauen.
Wir fordern deswegen:
- Lebenszyklusberechnungen mit einer Ökobilanzierung,
- Recyclingfähigkeit der Baumaterialien (Holzbaustoff hat oberste
Priorität!),
- schadstofffreie bzw. -arme Baustoffe,
- für den Artenschutz: Einplanung von Nistmöglichkeiten z.B. für Vögel und
Fledermäuse bei der energetischen Gebäudesanierung und beim Neubau.
Betrieblicher Umweltschutz
Um Maßnahmen des Umweltschutzes zielgerichtet einsetzen zu können, ist es
erforderlich, den Energie- und Ressourcenverbrauch genau zu kennen. Der Ausbau
des Umweltmanagements spart auf lange Sicht Kosten und wertvolle Ressourcen.
Darum setzen wir uns für den Ausbau des betrieblichen Umweltschutzes ein. Ziel
ist eine CO2-neutrale Verwaltung des Bezirks und seiner Einrichtungen. Für nicht
vermeidbare CO2-Emissionen müssen Klimaschutzzertifikate erworben werden, die
nachweisen, dass an anderer Stelle eine entsprechende Menge CO2 eingespart wird.
Ökologische Landwirtschaft
Über die Bezirksgüterverwaltung bewirtschaftet der Bezirk eigene Flächen. Auf
Initiative der GRÜNEN wurde der Beschluss gefasst, auf Herbizide und Pestizide
„so weit wie möglich“ zu verzichten. Ziel muss jedoch die ökologische
Landwirtschaft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass ökologische Landwirtschaft auf den bezirkseigenen
Flächen betrieben wird.
Naturschutz
Der Bezirk erlässt Verordnungen zu Naturparks und Landschaftsschutzgebieten und
engagiert sich in Vereinen und Institutionen für den Naturschutz.
So ist der Bezirk Oberbayern Mitglied im Zweckverband Donaumoos. Daraus entsteht
für den Bezirk die Verantwortung, sich maßgeblich für den Schutz des Donaumooses
einzusetzen.
„Moorschutz ist Klimaschutz“
Wenn das Donaumoos weiterhin gleichbleibend entwässert und intensiv
bewirtschaftet wird, dauert es nach Einschätzung der Experten noch etwa 50
Jahre, bis der Moorkörper sich durch die Verbindung mit dem Luftsauerstoff
vollständig aufgelöst hat. Dadurch geht sowohl ein wertvoller Naturraum als auch
die Existenzgrundlage vieler Landwirte im Donaumoos verloren. Darüber hinaus
setzt ein sich auflösendes Moor enorme Mengen an klimaschädlichem CO2 frei.
112.000 Hektar Moor werden in Bayern landwirtschaftlich genutzt. Das sind 3,5 %
der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bayern, die aber für ein Drittel der
Treibhausgase in Bayern verantwortlich sind. Intakte und naturnahe Moorflächen
hingegen besitzen ein hohes Potenzial, klimaschädliches CO2 aufzunehmen und zu
binden, und bieten die Grundlage für einen funktionierenden Arten- und
Biotopschutz.
- Wir setzen uns dafür ein, dass intakte Moorlandflächen im Donaumoos
geschützt und darüber hinaus Maßnahmen der Wiedervernässung ergriffen
werden.
- Für Moorflächen, die derzeit bewirtschaftet werden, schaffen wir Anreize
für die Umnutzung der Flächen in Richtung einer extensiven
Bewirtschaftung, vor allem aber für die Bewirtschaftung mit Nasskulturen
(Paludikulturen).
- Um die Finanzierung im Rahmen des Moorschutzes zu stärken, unterstützen
wir die Entwicklung von Klimazertifikaten, die auf Grundlage der
eingesparten CO2-Mengen ausgegeben werden können.
Bienen
Der Bezirk Oberbayern betreibt die Fachberatung für Imkerei und leistet damit
einen wichtigen Beitrag in der Förderung, der Beratung und der Aus- und
Weiterbildung in der Imkerei.
Die Bedeutung der Honigbienen, vor allem aber der Wildbienen, zu denen
beispielsweise auch die Hummeln zählen, wird mehr und mehr deutlich.
Veränderungen in der Landnutzung und die zunehmende Intensivierung in der
Landwirtschaft nehmen den Bienen und Insekten Nahrung und Lebensraum; Agrargifte
schwächen ihre Gesundheit. Das müssen wir ändern. In der Landwirtschaft brauchen
wir die Bestäuber dringend, es sind unsere wichtigsten Nutztiere, die wir aber
durch die intensive Bekämpfung der vermeintlichen „Schädlinge“ und „Unkräuter“
bedrohen. Wir haben hier ein fatales Wirkungsgefüge in Gang gesetzt, dieses gilt
es schnellstmöglich zu durchbrechen.
Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Bezirk Oberbayern bald das
Label „Bienenfreundliche Kommune“. Damit werden Kommunen ausgezeichnet, die
Maßnahmen ergreifen, welche die Lebensbedingungen für Bienen maßgeblich
verbessern.
Eines ist sicher: Wenn es den Honigbienen und Wildbienen wieder besser geht, hat
die Artenvielfalt insgesamt profitiert. Die Anzahl der Imker*innen steigt zwar
an, aber die Anzahl an Bienenvölkern pro Bienenhalter*in ist rückläufig. Darum
setzen wir uns dafür ein, die Fachberatung für Imkerei auszubauen und dafür eine
Reihe von Maßnahmen zu ergreifen:
- personelle und finanzielle Stärkung der Fachberatung,
- stärkere Berücksichtigung der in Bayern noch über 500 vorkommenden
Wildbienenarten, da die Bestäubungsleistung der spezialisierten
Wildbienenarten in der Vergangenheit weitestgehend unterschätzt wurde, für
die Artenvielfalt der Blühpflanzen jedoch von existenzieller Bedeutung
ist, Verstärkung der Lebensraumforschung der Wildbienen,
- Ausbau der Forschung im Bereich der Imkerei bzw. der Bienenhaltung auch im
Hinblick auf die Folgen des Klimawandels auf die Bienen. Die Belastung der
Bienen durch Umwelteinflüsse muss in den Mittelpunkt gerückt und
Grenzwerte z.B. für Pestizidrückstände im Bienenwachs müssen überdacht
werden. Honig- und Wachsuntersuchungen müssen auf die Gesundheit der
Bienen ausgerichtet werden,
- zusätzliche Unterstützung der Berufs- und Nebenerwerbsimkerei in punkto
Ausbildung, auch um den Grad der „Professionalisierung“ in der Imkerei
wieder zu erhöhen. Die naturgemäße und wesensgemäße Imkerei muss stärker
in den Mittelpunkt gerückt werden. Ziele wie Honigertrag, Sanftmut etc.
sind zu ergänzen in Richtung Anpassungsfähigkeit an sich verändernde
Umweltbedingungen,
- Schaffung neuer Lebensräume für Bienen und Insekten z.B. durch bunte
Äcker, Gärten und Wiesen.
Fische
Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern leistet bei Gewässerschutz
und Fischzucht wertvolle Arbeit, die wir weiter ausbauen wollen.
Gewässerschutz, Erweiterung der Artenvielfalt und Artenschutz sind uns ein
wichtiges Anliegen. Die Zahl der Fische und die Artenvielfalt nehmen nur langsam
zu, weil Wasserkraftwerke und andere Querbauten für Fische unüberwindliche
Hindernisse darstellen und frei fließende Gewässer stark einschränken. Deshalb
unterstützen wir beispielsweise die Etablierung eines neuen
Mindestwasserleitfadens.
Weiterhin unterstützen wir das Bestreben der Fachberatung, bei Fragen des
Gewässerschutzes nicht nur als „Träger öffentlicher Belange“, sondern auch als
Sachverständige aufzutreten.
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