stigmatisierend
Antrag: | Wahlprogramm für die Wahlen zum oberbayerischen Bezirkstag am 14. Oktober 2018 |
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Antragsteller*in: | Martina Neubauer (KV Starnberg) (Sprecherin Region 14) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 03.06.2018, 20:58 |
Antrag: | Wahlprogramm für die Wahlen zum oberbayerischen Bezirkstag am 14. Oktober 2018 |
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Antragsteller*in: | Martina Neubauer (KV Starnberg) (Sprecherin Region 14) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 03.06.2018, 20:58 |
Es bedeutet eine Abkehr von: „Wir wissen, was gut für Dich ist“ hin zum eigenen Willen und zur Selbstbestimmung desvon Menschen mit Behinderung, zur Anerkennung auf Augenhöhe: Der MenschMenschen mit Behinderung entscheidetn selbst, was gut für ihnsie ist.
Bayern ist ein Land mit hoher Lebensqualität. Wir Grüne wollen Strukturen
schaffen, die allen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft und der hohen
Lebensqualität in Bayern ermöglichen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine inklusive Gesellschaft. Eine Gesellschaft,
die niemanden aussondert, die Barrieren überwindet und die die Teilhabe aller
garantiert.
Der Bezirkstag ist für viele Aufgaben aus dem Bereich der Inklusion zuständig.
Darüber hinaus ist er aber auch mit Fragen der Sozialpolitik, Gesundheit, des
Naturschutzes, der Jugend- und Kulturpolitik betraut - und er ist Träger von
Fach- und Förderschulen.
Um manche Ziele zu erreichen, ist eine Änderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen erforderlich. Beispielsweise sind im Bereich des Wohnens aber
auch der Integration in den Arbeitsmarkt oder im Umwelt- und Naturschutz
gesetzliche Regelungen nötig, die nur der Bayerische Landtag erlassen kann. Am
14. Oktober 2018 wird neben den Bezirkstagen in den sieben Regierungsbezirken
Bayerns auch der Bayerische Landtag gewählt. Bitte wählen Sie bei beiden Wahlen
mit beiden Stimmen GRÜN!
Übrigens:
Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl werden – anders als bei der
Bundestagswahl – Erst- und Zweitstimmen für das Wahlergebnis
zusammengezählt.
Wer nur 1x Grün wählt, wählt Grün nur zur Hälfte!
Entscheidend ist deshalb bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 14.
Oktober 2018:
Beide Stimmen für Grün!
Wählen Sie mit Ihrer Erststimme die Grünen Direkt-Kandidatinnen und -
Kandidaten in Ihrem Stimmkreis. Mit Ihrer Zweitstimme kreuzen Sie bitte
eine*n Kandidat*in auf der Grünen Liste an.
2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, sie muss als
Grundlage bei allen sozialpolitischen Entscheidungen dienen. So heißt es in
Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Jede*r hat Anspruch auf
die in dieser Resolution verkündeten Rechte und Freiheiten. Allen Menschen sind
gleiche Möglichkeiten zur Teilhabe in Bildung und Wissenschaft, in Wirtschaft
und Arbeit sowie in Freizeit und Kultur gleichermaßen zu ermöglichen.
Inklusion ist aber nicht nur die gesetzlich garantierte Teilhabe, Inklusion ist
vor allem eine Frage der Haltung. Es geht nicht darum, dass Menschen mit
Behinderungen in die Gesellschaft integriert, also hineingeholt werden.
Stattdessen müssen Strukturen geschaffen werden, damit alle Menschen an der
Gesellschaft von Anfang an teilhaben können. Inklusion bedeutet insbesondere
auch eine Wertschätzung der menschlichen Vielfalt.
Es bedeutet eine Abkehr von: „Wir wissen, was gut für Dich ist“ hin zum eigenen
Willen und zur Selbstbestimmung desvon Menschen mit Behinderung, zur Anerkennung
auf Augenhöhe: Der MenschMenschen mit Behinderung entscheidetn selbst, was gut für ihnsie
ist.
Jeder zehnte Mensch in Oberbayern lebt mit einer Behinderung. Und jede*r
Einzelne von ihnen ist mit Barrieren konfrontiert, die dazu führen, dass die
gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft behindert wird. Nur 5 %
der Behinderungen entstehen bei der Geburt, 95 % der Behinderungen entstehen im
Laufe des Lebens, auch dies sollte uns alle sensibel für das Thema machen.
Unterschiedliche Behinderungen – körperliche, geistige, seelische, nicht
sichtbare – brauchen unterschiedliche Versorgungsstrukturen, dem muss Rechnung
getragen werden. Vor allem für Menschen mit geistigen Behinderungen muss die
Versorgungsstruktur noch weiter ausgebaut werden; Beteiligungskonzepte für
diesen Personenkreis müssen erarbeitet werden.
2016 wurde das Bundesteilhabegesetz beschlossen mit dem Ziel, mehr
Lebensqualität für Menschen mit Behinderung zu erreichen, allerdings bleibt das
Gesetz in vielen Punkten hinter den Erwartungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zurück. Vor allem die Vorgabe, dass sich die Ausgaben nicht erhöhen dürfen,
lehnen wir ab. Denn eine Verbesserung der Qualität wird nur mit einer Erhöhung
der finanziellen Mittel möglich sein. Kostenneutralität kann niemals ein
Indikator für gelungene Inklusion sein. Ein neues Gesetz, wie das BTHG, muss mit
Leben gefüllt werden und sich in der Realität beweisen. Die Umsetzung auf
Landesebene geschieht über ein Bayerisches Teilhabegesetz, das die Vorgaben für
die Bezirke macht.
Wir werden prüfen müssen, wie sich z.B. das Teilhabeplanverfahren
trägerübergreifend effizient und personenzentriert aufsetzen lässt, wie das
Budget für Arbeit und andere Maßnahmen der Eingliederungshilfe sich
unkompliziert im Sinne der Betroffenen verwirklichen lässt und in der Praxis
auswirkt. Im Bezirk wird es v.a. darum gehen, Inklusionsmaßnahmen
voranzubringen. Ein echtes Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung
muss gewährleistet werden!
Unsere Forderungen sind:
Das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne
Behinderungen – in allen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen – ist die
Grundvoraussetzung für eine inklusive Gesellschaft. Bildung beginnt in der
frühen Kindheit und endet nicht mit den beruflichen Fortbildungen. In allen
Bereichen müssen die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung mitgedacht und
eingeplant werden:
Um das Leben unabhängig gestalten zu können, spielt die Möglichkeit, die
Wohnform zu wählen, eine wichtige Rolle. Deshalb fordern wir:
Arbeit ist ein wesentlicher Faktor, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Immer
noch ist es schwierig, dass Menschen mit Behinderung auf dem sogenannten 1.
Arbeitsmarkt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
erhalten. Die Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt soll oberstes Ziel bleiben.
Uns ist klar, dass es bis dahin noch ein weiter Weg ist. Dafür fordern wir:
Nach geltendem Recht ist ab dem Jahr 2017 die Anwendung des neuen Entgeltsystems
für alle psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen verpflichtend.
Wir fordern, dass bei der Weiterentwicklung des Pauschalierenden Entgeltsystems
Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) ein besonderes Augenmerk auf die
sektorenübergreifende Finanzierung Wert gelegt wird, d.h. dass die Finanzierung
ambulanter und stationärer Angebote miteinander verzahnt werden muss, damit die
Patient*innen lückenlos versorgt werden können ohne die Gefahr, sich zwischen
unklaren Zuständigkeiten aufzureiben.
Ebenfalls fordern wir, dass die Notfall-Versorgung von Patient*innen, d.h. die
Aufnahme von Patient*innen rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche,
Niederschlag in der Finanzierung der PEPPs findet, da die Vorhaltekosten
ungleich höher sind als bei psychiatrischen Krankenhäusern, die diese Versorgung
nicht anbieten.
Für qualifizierte Genesungsbegleiter*innen (Ex-In) fordern wir die Schaffung von
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich immer für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
eingesetzt. Doch der jetzt von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzesentwurf
hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst, denn nicht die Hilfe für psychisch
kranke Menschen steht im Mittelpunkt, sondern kranke Menschen werden wie
Straftäter behandelt.
Unsere Forderungen für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz:
40% der jungen Menschen zwischen 15 und 25 entwickeln eine behandlungsbedürftige
psychiatrische Erkrankung. Dafür müssen die Angebote im klinischen, aber auch
außerklinischen Bereich ausgebaut werden.
Für die Betreuung von Kindern psychisch kranker Eltern muss ebenfalls ein
eigenes Angebot entwickelt werden.
Viele Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in Deutschland Asyl beantragen,
haben aufgrund ihres Fluchthintergrunds und ihrer Flucht selbst Traumata
erlitten. Zu den Folgen gehören Einnässen, Stottern, Essensverweigerung und
Angstzustände sowie posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die eine
entsprechende Behandlung erfordern.
Um diese Versorgung sicherzustellen fordern wir:
Durch den 'Fall Mollath' gab es Veränderungen in der Strafgesetzgebung für die
Psychiatrie. So wurde beispielsweise der § 63 StGB durch einen Zusatz ergänzt,
dass die Unterbringung in der Forensik in einer Verhältnismäßigkeit zur Straftat
zu stehen hat.
Unsere Forderungen zur Verbesserung des Maßregelvollzugs:
Sucht ist ein Thema, das mit einem hohen Tabu belegt ist. Es handelt sich jedoch
um ein Thema, das sich längst nicht mehr am Rande unserer Gesellschaft findet.
Sucht wurde zwar vor vielen Jahren als Erkrankung anerkannt und in den Katalog
ICD-10 als offizielle Erkrankung aufgenommen, wird jedoch gesellschaftlich meist
noch nicht als solche angesehen. Menschen mit Suchterkrankungen stoßen selten
auf eine Lobby.
Greifbar sind allerdings die kurz-, aber auch langfristigen Schäden, die
Menschen mit einer Suchterkrankung erleiden. Die Situation ist durch
zielgerichtete Hilfe und eine angemessene Finanzierung wesentlich zu verbessern.
Über Forderungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. hinaus gibt es
bayernregional notwendige Forderungen. Als Motor dient der Gedanke, vorhandene
Strukturen und Angebote nachzubessern, zu optimieren oder auszubauen, um so
langfristig die Belastungen der Hilfesysteme zu reduzieren und die Lebens- und
Genesungssituation der suchtkranken Menschen zu verbessern.
Die Hilfe zur ambulanten Pflege geht 2018 im Wege der Delegation von den
Kommunen auf den Bezirk über, 2019 übernimmt die Bezirksverwaltung die
Hilfeauszahlung. Die Bereiche stationär/ambulant sind dann in einer Hand, dies
soll zu Verbesserungen in der Versorgung führen, durch die Auflösung der
Schnittstelle Kommune/Bezirk. Bei der Berechnung der Hilfen darf es aber nicht
zu einer Verschlechterung des Standards für die Hilfebedürftigen kommen.
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden, an. Grüne
Pflegepolitik stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Diejenigen, die auf Pflege
und Unterstützung angewiesen sind, sollen gut versorgt und selbstbestimmt
möglichst lange im vertrauten Umfeld leben können. Dafür brauchen sie ein
vielfältiges und gutes Angebot an Pflege und Unterstützung sowie persönliche
Beratung vor allem im ambulanten Pflegebereich.
Wir setzen uns deshalb ein für:
Außerdem haben wir die Situation derer im Blick, die in Pflegeberufen arbeiten.
Sie verdienen mehr Anerkennung, Wertschätzung und bessere Arbeitsbedingungen.
Wir fordern deshalb:
Grüne Kulturpolitik ist inklusiv. Alle sollen sich beteiligen. Junge und Alte,
Menschen mit und ohne Handicap, unabhängig ihrer Herkunft.
Grüne Kulturpolitik ist vielseitig. Kultur unterstützen wir dort, wo sie
lebendig ist, sich mit unserem Leben auseinandersetzt, wo sie Vielfalt und
Zusammenleben der Menschen formt. „Ein Beispiel dafür ist unser
Kulturpreis der "Grüne Wanninger".
Unsere Kulturpolitik:
Wir setzen uns offensiv für die Belange von Kindern und Jugendlichen im Bezirk
Oberbayern ein und unterstützen dafür den Bezirksjugendring mit den notwendigen
Haushaltsmitteln. Wir unterstützen die Stärkung der Jugendkultur, die
Medienfachberatung, die internationale Jugendarbeit und die Fachstelle für
politische Bildung.
Ein wichtiger Partner sind zudem die Jugendbildungsstätten, die eine hohe
Kompetenz bündeln. Wir möchten diese Expertise näher an alle Regionen
Oberbayerns bringen. Dafür bedarf es mehr dezentraler und flächendeckender
Veranstaltungen, von denen insbesondere die kleineren Verbände, Initiativen,
Vereine und Kreisjugendringe profitieren werden. Wir brauchen bedarfsgerechte
Angebote und müssen die Kinder und Jugendlichen darüber besser informieren.
Vieles wäre ohne das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit nicht möglich
und daher wollen wir junge Menschen im Ehrenamt fördern, qualifizieren und
unterstützen.
Wir setzen uns für die zügige Umsetzung des oberbayerischen Kinder- und
Jugendprogramms ein, welches unter tatkräftiger Beteiligung der grünen Fraktion
neu entwickelt wurde. Freie Bildung und Jugendkultur soll gute finanzielle und
strukturelle Ausstattung erhalten, dabei aber die Unabhängigkeit des
Bezirksjugendrings sicherstellen.
Deshalb sind unsere Ziele:
Das Jugendhilferecht im SGB VIII sieht vor, dass Hilfen wie z.B. die Hilfe zur
Erziehung nicht nur für Jugendliche bis 18 Jahre, sondern auch für junge
Volljährige (18 bis 21 Jahre) gewährt werden, wenn dies der
Persönlichkeitsentwicklung und einer eigenverantwortlichen Lebensführung dient,
wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen
Menschen notwendig ist.
Die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erfolgt ebenfalls
nach dem Jugendhilferecht. Somit sind die Maßstäbe des Jugendhilferechts auch
für junge volljährige Flüchtlinge anzuwenden.
Die Betreuung dieser Altersgruppe in Maßnahmen der Jugendhilfe stellt einen
wichtigen und unverzichtbaren Baustein zur Integration in unsere Gesellschaft
dar.
Der Vollzug der Kostenerstattung obliegt den Bezirken und soll von der
Landesregierung zurück erstattet werden.. Die Refinanzierung von Seiten des
Freistaats ist jedoch unzureichend. Bei der Betreuung von unbegleiteten
minderjährigen und jungen volljährigen Flüchtlingen handelt es sich um eine
gesamtstaatliche Aufgabe, die nicht auf die kommunalen Ebenen abgewälzt werden
darf. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Kosten sowohl für unbegleitete
minderjährige, vor allem aber für junge volljährige Erwachsene, die nach dem
Jugendhilferecht gefördert werden, vom Freistaat voll übernommen werden.
Die Aufgaben des Bezirks Oberbayern werden in einer Vielzahl von bezirkseigenen
Liegenschaften ausgeführt. Um dem Umweltschutz im Allgemeinen und dem
Klimaschutz im Besonderen in allen Aspekten gerecht zu werden, ist es notwendig,
sowohl Bestandsgebäude als auch Neubauten, die betrieblichen Abläufe und auch
die Nutzung der Flächen stets hinsichtlich der Schonung der Ressourcen zu
optimieren.
Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit stellen die
wesentlichen Themen für das Bauen im 21. Jahrhundert dar. Wir haben im
Bezirkstag schon viel erreicht. Zahlreiche Beschlüsse sind auf unsere Anträge
und Initiativen begründet: Beispielsweise werden einige bezirkseigene Gebäude
mit Fassadenbegrünungen optimiert. Photovoltaik-Anlagen sind auf
Bestandsgebäuden und Neubauten verwirklicht worden.
Diese grünen Beschlüsse gilt es in Zukunft weiter umzusetzen und auszubauen. Wir
fordern generell vorbildliche Pilotbauprojekte bei Neubauten und Umbauten des
Bezirks. Endlich bauen:
Wir fordern wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte beim Planen und Bauen des
Bezirks:
Bei der Ausschreibung von Bauprojekten erfolgt die Basis für ökologisches Bauen.
Wir fordern deswegen:
Um Maßnahmen des Umweltschutzes zielgerichtet einsetzen zu können, ist es
erforderlich, den Energie- und Ressourcenverbrauch genau zu kennen. Der Ausbau
des Umweltmanagements spart auf lange Sicht Kosten und wertvolle Ressourcen.
Darum setzen wir uns für den Ausbau des betrieblichen Umweltschutzes ein. Ziel
ist eine CO2-neutrale Verwaltung des Bezirks und seiner Einrichtungen. Für nicht
vermeidbare CO2-Emissionen müssen Klimaschutzzertifikate erworben werden, die
nachweisen, dass an anderer Stelle eine entsprechende Menge CO2 eingespart wird.
Über die Bezirksgüterverwaltung bewirtschaftet der Bezirk eigene Flächen. Auf
Initiative der GRÜNEN wurde der Beschluss gefasst, auf Herbizide und Pestizide
„so weit wie möglich“ zu verzichten. Ziel muss jedoch die ökologische
Landwirtschaft sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass ökologische Landwirtschaft auf den bezirkseigenen
Flächen betrieben wird.
Der Bezirk erlässt Verordnungen zu Naturparks und Landschaftsschutzgebieten und
engagiert sich in Vereinen und Institutionen für den Naturschutz.
So ist der Bezirk Oberbayern Mitglied im Zweckverband Donaumoos. Daraus entsteht
für den Bezirk die Verantwortung, sich maßgeblich für den Schutz des Donaumooses
einzusetzen.
Wenn das Donaumoos weiterhin gleichbleibend entwässert und intensiv
bewirtschaftet wird, dauert es nach Einschätzung der Experten noch etwa 50
Jahre, bis der Moorkörper sich durch die Verbindung mit dem Luftsauerstoff
vollständig aufgelöst hat. Dadurch geht sowohl ein wertvoller Naturraum als auch
die Existenzgrundlage vieler Landwirte im Donaumoos verloren. Darüber hinaus
setzt ein sich auflösendes Moor enorme Mengen an klimaschädlichem CO2 frei.
112.000 Hektar Moor werden in Bayern landwirtschaftlich genutzt. Das sind 3,5 %
der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Bayern, die aber für ein Drittel der
Treibhausgase in Bayern verantwortlich sind. Intakte und naturnahe Moorflächen
hingegen besitzen ein hohes Potenzial, klimaschädliches CO2 aufzunehmen und zu
binden, und bieten die Grundlage für einen funktionierenden Arten- und
Biotopschutz.
Der Bezirk Oberbayern betreibt die Fachberatung für Imkerei und leistet damit
einen wichtigen Beitrag in der Förderung, der Beratung und der Aus- und
Weiterbildung in der Imkerei.
Die Bedeutung der Honigbienen, vor allem aber der Wildbienen, zu denen
beispielsweise auch die Hummeln zählen, wird mehr und mehr deutlich.
Veränderungen in der Landnutzung und die zunehmende Intensivierung in der
Landwirtschaft nehmen den Bienen und Insekten Nahrung und Lebensraum; Agrargifte
schwächen ihre Gesundheit. Das müssen wir ändern. In der Landwirtschaft brauchen
wir die Bestäuber dringend, es sind unsere wichtigsten Nutztiere, die wir aber
durch die intensive Bekämpfung der vermeintlichen „Schädlinge“ und „Unkräuter“
bedrohen. Wir haben hier ein fatales Wirkungsgefüge in Gang gesetzt, dieses gilt
es schnellstmöglich zu durchbrechen.
Auf Initiative von Bündnis 90/Die Grünen verleiht der Bezirk Oberbayern bald das
Label „Bienenfreundliche Kommune“. Damit werden Kommunen ausgezeichnet, die
Maßnahmen ergreifen, welche die Lebensbedingungen für Bienen maßgeblich
verbessern.
Eines ist sicher: Wenn es den Honigbienen und Wildbienen wieder besser geht, hat
die Artenvielfalt insgesamt profitiert. Die Anzahl der Imker*innen steigt zwar
an, aber die Anzahl an Bienenvölkern pro Bienenhalter*in ist rückläufig. Darum
setzen wir uns dafür ein, die Fachberatung für Imkerei auszubauen und dafür eine
Reihe von Maßnahmen zu ergreifen:
Die Fachberatung für Fischerei des Bezirks Oberbayern leistet bei Gewässerschutz
und Fischzucht wertvolle Arbeit, die wir weiter ausbauen wollen.
Gewässerschutz, Erweiterung der Artenvielfalt und Artenschutz sind uns ein
wichtiges Anliegen. Die Zahl der Fische und die Artenvielfalt nehmen nur langsam
zu, weil Wasserkraftwerke und andere Querbauten für Fische unüberwindliche
Hindernisse darstellen und frei fließende Gewässer stark einschränken. Deshalb
unterstützen wir beispielsweise die Etablierung eines neuen
Mindestwasserleitfadens.
Weiterhin unterstützen wir das Bestreben der Fachberatung, bei Fragen des
Gewässerschutzes nicht nur als „Träger öffentlicher Belange“, sondern auch als
Sachverständige aufzutreten.
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