Veranstaltung: | Bezirksversammlung Neuburg 29.6.2019 |
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Antragsteller*in: | Bezirksvorstand (dort beschlossen am: 05.05.2019) |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 01.07.2019, 08:29 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S1 - Delegiertenschlüssel (Beschluss): Satzungsänderung: Delegiertenschlüssel für Bezirksversammlungen und Aufstellungsversammlungen auf Bezirksebene
Antragstext
§ 3 (2) Satz 1 wird ersetzt:
Alt: Jeder Kreisverband entsendet bis einschließlich 80 Mitglieder zwei
Delegierte und einen weiteren pro angefangene weitere 40 Mitglieder.
Neu:. Die Delegierten werden von den Mitgliedern der jeweiligen Kreisverbände in
einer satzungsgemäß legitimierten Mitgliederversammlung gewählt. Die
Kreisverbände werden aufgefordert, bei den Delegierten die Parität (mindestens
50% Frauen) zu wahren. Zur Ermittlung der Delegiertenzahl pro Kreisverband gilt
folgendes Verfahren: Die Zahl der Mitglieder des Kreisverbandes wird mit 100
multipliziert. Das Ergebnis wird durch die Zahl der Mitglieder des
Bezirksverbands dividiert, wobei das Ergebnis zu einer vollen Zahl gerundet
wird. Diese Zahl ist die jeweilige Delegiertenzahl, die aber in jedem Fall
mindestens 2 betragen muss (Grundmandate).
Begründung
Der seit 2016 gültige Delegiertenschlüssel führt zu einer höheren Zahl von Delegierten bei steigender Mitgliederzahl. Seit dem 31.12.2016 ist die Mitgliederzahl der oberbayerischen Grünen um über 55 Prozent von 3.672 auf aktuell rund 5.700 gestiegen. Und der Zuwachs hält weiter an.
Das sehr erfreuliche, sehr starke Mitgliederwachstum lässt die Delegiertenanzahl unserer Bezirksversammlungen sprunghaft ansteigen, von gut 100 im Jahr 2016, 115 im Jahr 2018 auf 146 im Jahr 2019. Die Versammlungen erhalten dadurch einen anderen, weniger persönlichen Charakter, die Kosten steigen für die Kreisverbände (Reisekosten) ebenso wie für den Bezirksverband (große Hallen, Catering, elektronische Stimmgeräte).
Wir beantragen daher eine langfristig tragfähige Lösung und schlagen eine Berechnungsmethode vor, wie sie im Bundesverband (750 Delegierte und ein Grundmandat) und seit der LDK in Bad Windsheim auch vom Landesverband Bayern (320 Delegierte und 2 Grundmandate) angewandt wird. Damit wird eine langfristig im Voraus planbare Größe der Bezirksversammlung auch bei stark steigenden Mitgliederzahlen dauerhaft ermöglicht. Mit dem vorliegenden Vorschlag würde sich aufgrund der garantierten Grundmandate eine Bezirksversammlungs-Größe von ca. 106 Delegierten ergeben.
Wir schlagen dazu die gleiche Formel vor, wie sie auf Bundesparteitagen bereits seit vielen Jahren verwendet wird und kürzlich für Landesparteitage in Bayern eingeführt wurde.
Das Parteiengesetz setzt sehr enge Grenzen und verlangt eine Vertreterversammlung, die sich proportional nach der Mitgliederzahl (einzige mögliche zusätzliche Komponente sind die jeweiligen Wahlergebnisse) der einzelnen Gebietsverbände zusammensetzt. Dem müssen wir Rechnung tragen und dürfen deshalb beispielsweise die Grundmandate nicht beliebig ausweiten.
Kleine KVs werden durch diese Verkleinerung der Bezirksversammlung relativ gestärkt, da sie unverändert ihre beiden Grundmandate behalten. Alle KVs können wie bisher Interessierte wie z.B. Neumitglieder als Gäste anmelden, sodass die Bezirksversammlungen weiterhin für alle Interessierten offen sind.
Hier findet sich ein Vergleich zwischen altem und vorgeschlagenen Delegiertenschlüssel: https://gruenlink.de/1me3
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